Sie interessieren sich für eine geförderte Wohnung? Hier erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt und wie Sie sich erfolgreich bewerben.
Als Wohnungs- und Immobilienunternehmen der Stadt Frankfurt am Main bieten wir vielen Menschen bezahlbaren Wohnraum. Wie sich Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen auf geförderte Wohnungen bewerben können und ob Sie berechtigt sind, erfahren Sie hier.
Schritt für Schritt zur geförderten Wohnung
Auf dem freien Markt ein bezahlbares Zuhause zu finden, ist für Haushalte mit geringem Einkommen besonders schwer. Deshalb fördern das Land Hessen, die Stadt Frankfurt und weitere Kommunen preislich gebundene Wohnungen für Alleinstehende, Paare und Familien, deren Einkünfte bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Als größter Wohnungsanbieter in Frankfurt vermietet die ABG auch öffentlich geförderte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen, sogenannte Sozialwohnungen. Die Vergabe von Sozialwohnungen ist durch Richtlinien der Stadt Frankfurt geregelt. Sobald eine Sozialwohnung frei wird, erhält die ABG vom Amt für Wohnungswesen mindestens drei Vorschläge für Nachmieter:innen. Bei der Auswahl wird nach passender Wohnungsgröße, Dringlichkeit der Wohnsituation sowie Dauer der Registrierung auf der Bewerberliste entschieden.
Die Wohnungssuche in Frankfurt kann auch für Haushalte mit mittlerem Einkommen eine Herausforderung sein. Damit unsere Stadt auch in Zukunft so vielseitig und für viele Menschen lebenswert bleibt, gibt es das Programm „Frankfurt Fairmieten“.
Das Angebot der Stadt Frankfurt am Main umfasst zwei Förderprogramme und richtet sich an Single-, Familien- und Seniorenhaushalte innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen. Es bietet neue und bestehende Wohnungen für Anfangsmieten von 8,50 Euro bis 10,50 Euro pro Quadratmeter an. Die genaue Miete wird individuell nach Einkünften, Haushaltsgröße und weiteren Faktoren angepasst.
Gemeinsam mit der Stadt Frankfurt am Main setzen wir uns dafür ein, dass kontinuierlich neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Finden Sie jetzt heraus, ob Sie berechtigt sind und beantragen Sie Ihren „Fairmieten-Schein“.
So funktioniert’s: