23.03.2020

Maßnahmen der ABG FRANKFURT HOLDING zum Schutz der Mieter und Mitarbeiter in der Corona-Krise

„Die ABG FRANKFURT HOLDING steht in dieser schweren Zeit an der Seite ihrer Mieterinnen und Mieter und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", erklärte ABG Geschäftsführer Frank Junker zur aktuellen Corona-Krise. Die oberste Priorität sei jetzt, die von Bund, Ländern und Kommunen beschlossenen Maßnahmen umzusetzen und einzuhalten, um die Ausbreitung des Covid-19-Virus zu verlangsamen.
Um die Mieterinnen und Mieter und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzusichern und zu schützen, hat das Wohnungsunternehmen der Stadt Frankfurt am Main eine Reihe von Sofort-Maßnahmen beschlossen.

Mietersprechstunden wurden ausgesetzt – Kontakte jetzt telefonisch und online.

Bis auf weiteres finden in den Service-Centern der ABG keine Mietersprechstunden statt. Damit sollen die Übertragungsmöglichkeiten des Corona-Virus minimiert werden. Ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABG arbeitet deshalb vom Home-Office aus. Die Arbeitszeiten wurden flexibel gestaltet, um die Zahl der Begegnungen am Arbeitsplatz zu minimieren und Eltern die Betreuung ihrer Kinder zu ermöglichen. Es gelten strenge Schutzmaßnahmen. Ein Krisenstab koordiniert alle Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise.
Der Geschäftsbetrieb wird auch unter erschwerten Bedingungen in größtmöglichem Umfang aufrechterhalten. Die Mietparteien und die Geschäftspartner erreichen das Unternehmen telefonisch oder per E-Mail.

Mieterhöhungen sind ausgesetzt

Die ABG verzichtet bis auf weiteres auf Mietanpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BBG). Damit möchte die ABG ihre Kunden entlasten und ein Zeichen setzen für die gesellschaftliche Verantwortung des Unternehmens.

Keine Kündigungen oder Räumungen von Wohnungen - Ratenzahlungen bei Mietrückstand

Solange diese Krise anhält wird die ABG keine Zahlungs- oder Räumungsklagen beauftragen. Mit Mietparteien, die aufgrund der Corona-Krise mit ihren Mietzahlungen in Rückstand geraten, wird das Unternehmen individuelle Ratenzahlungsvereinbarungen abschließen. Damit diese Maßnahmen schnell greifen können, bittet die Geschäftsführung darum, dass betroffene Mieter möglichst frühzeitig Kontakt aufnehmen. Außerdem können Mieter, die ihre Wohnung gekündigt haben, diese Kündigung wieder rückgängig machen, wenn ein Umzug derzeit nicht möglich ist. Dies gilt jedoch nur wenn die Wohnung nicht bereits wieder vermietet wurde.

Hilfe für Gewerbemieter und Kleinunternehmer

Gerade bei kleinen Gewerbetreibenden brechen derzeit die Einnahmen weg. Die ABG unterstützt deshalb ihre Gewerbemieter mit kulanten Stundungsregelungen und individuellen Entlastungsangeboten. Auch hier werden betroffene Mieter gebeten, schnellstmöglich Kontakt aufzunehmen.

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