Die ABG FRANKFURT HOLDING wird bis zum 31. März 2023 keine Mietverträge kündigen, wenn die steigenden Nebenkosten für die Wärmeversorgung nicht bezahlt werden können. Bei abzusehenden Zahlungsschwierigkeiten werden betroffene Mietparteien gebeten, umgehend Kontakt mit dem Mieterservice des Wohnungsunternehmens aufzunehmen.

Mieterinnen und Mieter der ABG FRANKFURT HOLDING müssen sich wegen der stark gestiegenen Energiepreise in Folge des Krieges, den Russland gegen die Ukraine führt, keine Sorgen um ihre Wohnung machen. Dies betonen der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef und Frank Junker, der Vorsitzende der Geschäftsführung der ABG FRANKFURT HOLDING in einer gemeinsamen Erklärung.

„Die Stadt Frankfurt und die ABG stehen zu ihrer sozialen Verantwortung und bieten den Mieterinnen und Mietern Sicherheit angesichts der drastisch steigenden Energiepreise“, erklärt Stadtrat Mike Josef. Die ABG wird keine Wohnungskündigungen aussprechen, falls Mieterinnen und Mieter ihre deutlich steigenden Nebenkostenvorauszahlungen nicht bezahlen können. „Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2023, denn bis dahin sollten wir mit allen Mietparteien, die wegen der stark gestiegenen Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, individuelle Stundungsvereinbarungen getroffen haben“, erläutert Frank Junker. Der ABG-Geschäftsführer bittet deshalb alle Mieterinnen und Mieter umgehend mit dem Mieterservice der ABG Kontakt aufzunehmen, wenn sie bereits absehen können, dass sie die höheren Nebenkosten nicht bezahlen können. „Wie bereits in der Pandemie stehen wir auch jetzt an der Seite unserer Mieterinnen und Mieter und werden alles, was in unserer Macht steht tun, um sie in dieser schwierigen Situation zu unterstützen“, so Junker.

„Die Kostensteigerungen für die Wärmeversorgung in den Mehrfamilienhäusern der ABG liegen in 2023 um mindestens 20 Millionen Euro über dem Vorjahr. Mit dieser Summe gehen wir also zusätzlich in Vorleistung, weswegen wir die Vorauszahlungen ab 01. Januar 2023 anpassen müssen. Wir werden unsere Mieterinnen und Mieter im Oktober individuell über die Höhe der zukünftigen Vorauszahlungen informieren“. Die ABG habe, so Junker weiter, selbst keinen Einfluss auf die Höhe der Energiekosten. Einige Mieterinnen und Mieter dürften angesichts der gestiegenen Energiekosten auch Anspruch auf staatliche Hilfe haben. Daher empfiehlt die ABG Mieterinnen und Mietern sich zu informieren, ob sie gegebenenfalls wohngeldberechtigt sind.

Bereits im Sommer hat die ABG ihre Mieterinnen und Mieter auf die steigenden Energiepreise hingewiesen und ihnen empfohlen, wo immer möglich, Energie einzusparen und Rücklagen für steigende Energiekosten zu bilden. Um einen effizienten Betrieb der Heizungsanlagen sicherzustellen und die steigenden Nebenkosten zu begrenzen, hat die ABG außerdem die Vorlauftemperatur der Heizungsanlagen so abgesenkt, dass in den Räumen tagsüber eine Temperatur von ca. 20°C und ca. 18°C in den Nachtstunden bereitgestellt wird. Informationen zum Energiesparen befinden sich im Bereich Mieterservice.

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