Fragen und Antworten

Fragen

Benötige ich einen Wohnberechtigungsschein (WBS)?

Für unsere frei finanzierten Mietwohnungen benötigen Sie keinen Wohnberechtigungsschein ("WBS").

Dieser ist nur erforderlich für Sozialwohnungen, einige Seniorenwohnungen sowie Wohnungen nach besonderen Förderprogrammen. Sollten Sie glauben, die Voraussetzungen für die Erteilung eines WBS zu erfüllen, erfolgt die Prüfung auf Erteilung eines WBS jedoch nicht durch uns, sondern durch das zuständige Amt für Wohnungswesen.

Wenn Sie bereits einen Wohnberechtigungsschein bzw. eine Mietberechtigung Mittelstand für eine öffentlich geförderte Wohnung aus einem der folgenden Programme haben, können Sie Ihren Wohnberechtigungsschein über unser Formular hochladen:

  • - Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen: Förderweg 2 ("Frankfurt Fairmieten")
  • - Frankfurter Programm für familien- und seniorengerechten Mietwohnungsbau
  • - Einkommensorientierte Wohnungsbauförderung §§ 88e/ 88d

In diesen Fällen registrieren Sie sich bitte außerdem über unser Interessentenformular.

[feedback_voting question="Fanden Sie diese Erklärung hilfreich?"]