Fragen und Antworten

Icon

Bin ich von den Änderungen der TKG-Novellierung betroffen?

Die Änderungen betreffen alle Mieter:innen, die ihren Kabelanschluss bisher über die Nebenkosten gezahlt haben. Auf Ihrer jährlichen Betriebskostenabrechnung ist ersichtlich, ob und welchen Betrag Sie aktuell für Ihren Kabel-TV-Anschluss bezahlen.

Seit Juli 2024 dürfen wir die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen. Ab diesem Zeitpunkt zahlen Sie die Kosten direkt an den von Ihnen gewählten Anbieter. Dafür brauchen Sie einen eigenen TV-Kabel-Vertrag.