Fragen und Antworten

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Darf ich weitere Personen in meiner Wohnung aufnehmen?

Sofern es sich nur um einen Gast oder Besuch handelt (Aufenthaltsdauer bis zu 3 Monate), benötigen Sie von uns keine Genehmigung. Wenn aber diese Person länger bei Ihnen wohnen soll oder dauerhaft einziehen möchte, stellen Sie bitte einen Antrag auf Untervermietung mit den entsprechenden Unterlagen. Ein Formular zum Herunterladen finden Sie auf unserer Homepage. Nach Prüfung erhalten Sie eine Genehmigung und wir ändern die Klingel- und Briefkastenbeschriftung.

Eine gewerbliche Untervermietung (Gebrauchsüberlassung der Wohnung) über Portale wie Airbnb, booking.com, Wimdu und vergleichbare Plattformen ist nicht gestattet.

Der Einzug von Ehepartner:innen, Lebensgefährten:innen, nahen Familienangehörigen (z.B. Kinder oder Eltern) sowie Pflegepersonal ist grundsätzlich möglich und bedarf keiner Mietvertragsänderung. Sie können uns einen solchen Einzug über das Kontaktformular mitteilen. Wir ändern die Klingel- und Briefkastenbeschriftung entsprechend und senden Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung zu.