Fragen und Antworten

Fragen

Eine Bekannte hat mir erzählt, dass sie demnächst aus ihrer Wohnung auszieht. Kann ich die Wohnung direkt von ihr übernehmen, ohne mich offiziell zu bewerben?

Die Vergabe unserer Wohnungen erfolgt stets nach einem einheitlichen und fairen Auswahlverfahren unter Berücksichtigung objektiver Kriterien. Eine direkte Überlassung der Wohnung ohne unsere Zustimmung ist daher nicht möglich.

Ausziehende Mieter haben aber die Möglichkeit, maximal eine:n potentielle:n Nachmieter:in vorzuschlagen, welche:r in unser Vergabeverfahren aufgenommen werden kann. Auch hierfür ist eine vorherige Registrierung als Mietinteressent:in über unsere Homepage erforderlich. Abgesehen von diesen Sonderfällen ist eine gesonderte Berücksichtigung von Kontakten zwischen ausziehenden und nachziehenden Mieter:innen im Sinne der Fairness gegenüber allen Wohnungssuchenden leider nicht möglich. Wir bitten um Verständnis, dass unser standardisiertes Bewerbungs- und Auswahlverfahren für alle Interessenten gleichermaßen gilt und keine Ausnahmen zulässt.

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