Fragen und Antworten
Ich benötige für meine Steuererklärung einen Nachweis über haushaltsnahe Dienstleistungen (Bescheinigung nach §35a EStG). Wann bekomme ich die?
Die erforderliche Bescheinigung gemäß §35a EStG stellen wir Ihnen zusammen mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung aus. Da die Erstellung dieser Abrechnung jedoch immer erst im Folgejahr des Abrechnungszeitraums erfolgt, ist der Erhalt für die Einkommensteuererklärung des Vorjahres meist zu spät. In diesem Fall empfehlen wir, die Bescheinigung des Vorjahres zu verwenden, um die steuerliche Geltendmachung sicherzustellen.