Fragen und Antworten

Ich habe die Mitteilung über die unterjährigen Verbrauchsinformationen erhalten, aber mein Nachbar nicht?
Damit wir die unterjährigen Verbrauchsinformationen an unsere Mieter:innen weitergeben können, müssen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllt sein:
1) Die Wohnung muss vollständig mit fernablesbaren Geräten zur Verbrauchserfassung ausgestattet sein.
2) Dies beinhaltet auch, dass das Gebäude über ein Smart-Meter-Gateway verfügt, um die Daten fernablesbar zum Messdienstleister zu senden.
Nicht alle unserer Wohnungsbestände sind bereits mit dieser modernen Technik ausgestattet, so dass der Gesetzgeber einen "Bestandsschutz" bis zum 31.12.2026 gewährt. Außerdem müssen die Verbrauchswerte für einen vollständigen Kalendermonat erfasst werden. Bei einem Einzug, der nicht zum 1. des Monats erfolgt, liegen die Werte erst ab dem darauffolgenden Monat vollständig vor. Ausziehende Mieter:innen erhalten die Verbrauchsinformationen ebenfalls nur für vollständige Kalendermonate.
[feedback_voting question="Fanden Sie diese Erklärung hilfreich?"]