Fragen und Antworten

Ich möchte meine Wohnungskündigung zurücknehmen. Geht das?
Die Kündigung ist eine unwiderrufliche Willenserklärung. In Ausnahmefällen kann die Kündigung zurückgenommen werden. Wenn Sie Ihre Kündigung zurücknehmen möchten, müssen Sie dies schriftlich tun. Das Schreiben muss von allen Mietvertragsparteien unterschrieben sein. Gerne können Sie uns Ihr Schreiben auch digital über das Kontaktformular zukommen lassen. Wir werden Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Ein Anspruch auf Rücknahme der Kündigung besteht jedoch nicht.
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