Fragen und Antworten

Kann der oder die Nachmieter:in meine Küche / mein Laminat / o.ä. übernehmen?
Grundsätzlich sind alle mietereigenen Einbauten bei Auszug von Ihnen zu entfernen. Sofern die Wohnung jedoch aus bautechnischer Sicht geeignet ist, ohne weitere Arbeiten unsererseits weitervermietet zu werden, besteht die Möglichkeit einer Vereinbarung mit dem oder der Nachmieter:in. Dafür ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem oder der feststehenden Nachmieter:in erforderlich, dass die Gegenstände oder Einbauten in das Eigentum des Nachmieters oder der Nachmieterin übergehen. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie von uns nach der Vorabnahme der Wohnung.
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