Fragen und Antworten

Fragen

Kann ich der Betriebskostenabrechung widersprechen?

Sollten Sie in der erhaltenen Betriebskostenabrechnung Fehler oder Unstimmigkeiten feststellen, können Sie innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt Widerspruch einlegen. Dies ist auch möglich, wenn die Abrechnung bereits beglichen wurde.

Damit wir Ihren Widerspruch schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir Sie, die beanstandete Kostenposition konkret zu benennen. Eine allgemeine Aussage wie "Kosten zu hoch" reicht leider nicht aus.

Bei etwaigen Rückfragen oder der Klärung von Unklarheiten unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne. Nutzen Sie hierfür bitte unser Kontaktformular.