Fragen und Antworten

Kann ich eine:n Bekannte:n als Nachmieter vorschlagen?
Unser Ziel ist eine möglichst gerechte und sozialverträgliche Verteilung des knappen Wohnraums unter Berücksichtigung ausgewogener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse. Die Wohnungsvergabe erfolgt transparent, datenschutzkonform und unter Beachtung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
Bei der Wohnungsvergabe werden u.a. folgende Kriterien berücksichtigt: Erhalt sozial stabiler und ausgewogener Mietergemeinschaften, Vermeidung von Leerstand, Angemessenheit der Wohnungsgröße, Zeitpunkt des Zugangs der Registrierung als Interessent:in und Sicherstellung der Mietzahlung.
Sofern Sie eine Person als Nachmieter:in vorschlagen und diese auch als Interessent:in bei uns registriert ist, werden wir eine mögliche Vermietung prüfen. Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag und kein Anspruch auf Akzeptanz der vorgeschlagenen Person besteht.
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