Fragen und Antworten
Kann ich früher aus dem Mietvertrag raus?
Grundsätzlich sind Sie bis zum Ende der Vertragslaufzeit, also bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, unser:e Vertragspartner:in und eine vorzeitige Entlassung ist nicht möglich. In besonderen Fällen, z.B. wenn ein:e Nachmieter:in vorzeitig einziehen möchte oder Sie in eine neue Wohnung des ABG-Konzerns umziehen, können wir eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag prüfen.