Fragen und Antworten

Mein:e Partner:in zieht bei mir ein. Was müssen wir beachten?
Der Einzug von Ehepartner:innen, Lebensgefährten:innen, nahen Familienangehörigen (z.B. Kinder oder Eltern) sowie Pflegepersonal ist grundsätzlich möglich und bedarf keiner Mietvertragsänderung. Sie können uns einen solchen Einzug über das Kontaktformular mitteilen. Wir ändern die Klingel- und Briefkastenbeschriftung entsprechend und senden Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung zu.
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