Fragen und Antworten

Muss ich bei einem ABG-internen Umzug auch die Kündigungsfrist einhalten?
Bei einem Umzug innerhalb des ABG-Konzerns gewähren wir Ihnen eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei statt drei Monaten. Voraussetzung ist, dass der neue Mietvertrag bereits unterschrieben ist. Bitte teilen Sie uns mit, in welches Objekt Sie umziehen. Sie erhalten dann eine Bestätigung über die verkürzte Kündigungsfrist.
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