Fragen und Antworten

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Muss ich bei einem ABG-internen Umzug auch die Kündigungsfrist einhalten?

Bei einem Umzug innerhalb des ABG-Konzerns gewähren wir Ihnen eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei statt drei Monaten. Voraussetzung ist, dass der neue Mietvertrag bereits unterschrieben und die bisherige Wohnung gekündigt ist. Sie erhalten dann von uns mit der Kündigungsbestätigung die Zusage der verkürzten Kündigungsfrist.