Fragen und Antworten

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Muss ich die ABG bei einer Änderung des TV-Anbieters informieren?

Nein, Sie müssen uns nicht informieren. Die Umlage über die Nebenkosten ist seit dem 1. Juli 2024 gesetzlich nicht mehr zulässig und eine Kündigung Ihres Kabelanschlusses ist nicht notwendig.