Fragen und Antworten

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Wann bekomme ich nach dem Auszug meine Betriebskostenabrechnung?

Gemäß gesetzlicher Vorgabe erstellen wir die jährliche Betriebskostenabrechnung immer im Folgejahr des Abrechnungszeitraums. Auch wenn Sie beispielsweise im Jahr 2024 ausgezogen sind, können wir die Abrechnung für 2024 erst im Laufe des Jahres 2025 fertigstellen. Selbstverständlich rechnen wir in diesem Fall nur den Zeitraum ab, in dem Sie die Wohnung tatsächlich bewohnt haben. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die Abrechnung erst nach Vorliegen aller Belege und finaler Kosten zusenden können.