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Wann bekomme ich nach dem Auszug meine Kaution zurück?

Die Kautionsabrechnung erhalten Sie in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsende. Wenn bei der Wohnungsrückgabe Mängel bestanden haben, beauftragen wir Handwerkerfirmen und warten mit der Kautionsabrechnung bis die Rechnungen vorliegen. Eventuelle Forderungen verrechnen wir mit der Kaution. Außerdem sind wir berechtigt, einen Teil der Kaution für ausstehende Nebenkostenabrechnungen einzubehalten. Falls Ihre Kaution von einem Leistungsträger (z.B. dem Jobcenter) bezahlt wurde, müssen wir diese informieren und die Kaution dorthin zurückzahlen. Sollten Sie eine schriftliche Bestätigung haben, dass die Kaution an Sie ausbezahlt werden darf, dann schicken Sie uns diese bitte. Im Einzelfall kann die Kautionsabrechnung auch mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.