Fragen und Antworten
Warum wurde ein Einbehalt aus der Kaution vorgenommen?
Sollten sich aus dem Mietverhältnis noch Forderungen ergeben, so werden diese mit Ihrer Kaution verrechnet. Sie erhalten darüber eine Mitteilung in der Kautionsabrechnung. Sollten keine Forderungen mehr bestehen und die Kaution trotzdem nicht vollständig ausgezahlt worden sein, handelt es sich vermutlich um einen Sicherungseinbehalt. Wir sind berechtigt, einen angemessenen Teil der Kaution für eventuelle Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung einzubehalten.