Fragen und Antworten
Was muss ich tun, wenn ein Vertragspartner verstorben ist?
Bitte senden Sie uns eine Kopie der Sterbeurkunde über das Kontaktformular oder per Post zu.
Weitere Vertragspartner vorhanden:
Wir passen den Mietvertrag entsprechend an. Falls die Mietzahlungen über die verstorbene Vertragspartei liefen, können Sie auf unserer Homepage ein Formular für ein neues SEPA-Lastschriftmandat herunterladen und uns ausgefüllt zusenden.
Keine weiteren Vertragspartner:
Haben Sie mit der verstorbenen Person in der Wohnung gelebt und einen gemeinsamen Haushalt geführt, treten Sie automatisch in das Mietverhältnis ein. Sie können innerhalb eines Monats erklären, dass Sie dies nicht möchten. Es gilt die gesetzliche Rangfolge: Vorrangig treten Ehegatten/ Lebenspartner ein, danach Kinder und andere Haushaltsangehörige.
Für Bevollmächtigte und Erben gilt:
Liegt Ihnen eine (Vorsorge-)Vollmacht vor, die Wohnungsangelegenheiten nach dem Tod umfasst, senden Sie uns bitte eine Kopie zu. Damit können Sie kündigen und das Mietverhältnis abwickeln.
Sind Sie Erbe/Erbin, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis. Unter Vorlage einer Vollmacht kann ein Erbe die anderen vertreten. Wenn Sie Interesse daran haben, das Mietverhältnis fortzuführen, prüfen wir gerne, ob dies möglich ist. Bitte informieren Sie uns auch, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
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