Fragen und Antworten

Fragen

Wie soll ich vorgehen, wenn in meine Wohnung eingebrochen wurde?

Bitte verständigen Sie im Fall eines Einbruchs oder Einbruchversuchs umgehend die zuständige Polizeidienststelle, um Anzeige zu erstatten. Ebenfalls zeitnah informieren sollten Sie Ihre Hausratversicherung, sofern Sie eine solche abgeschlossen haben.

Diebstähle und Beschädigungen, die an der Wohnung selbst entstanden sind, melden Sie uns bitte zeitnah über unser Kontaktformular unter der Kategorie "Schäden/Beschädigungen".

Wir empfehlen, Spuren möglichst nicht zu verändern, bis die Polizei die Tatortuntersuchung abgeschlossen hat.