Aus der
Schelleklobbe
Ausgabe 02.2023

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Fliegende Augen: Keine Drohnenflüge über ABG-Liegenschaften

Drohnenflug

Fotos oder Videos aus der Luft, mit einer Drohne aufgenommen, schauen oft spektakulär aus. Für begeisterte Hobbyfotografen und –piloten oft ein Anreiz, sich eine eigene Drohne zuzulegen oder den Kindern an Weihnachten damit ein Geschenk zu machen.

Es gibt kleine, die nur zum Spielen gedacht sind, aber auch leicht zu bedienende Drohnen mit professioneller Ausstattung. Doch wo darf man diese überhaupt fliegen? Hierfür gibt es Regelungen, die seit 1. Januar 2021 in einer EU-weiten Verordnung festgelegt sind – vorher gab es nationale Regelungen, die sogenannte Drohnenverordnung.

Grundsätzlich gilt aufgrund der EU-Drohnenverordnung, dass alle Drohnen, die mit einer Kamera ausgestattet sind, nicht über Wohngrundstücken fliegen dürfen. Als Eigentümerin genehmigt die ABG Privatpersonen keine Drohnenflüge innerhalb unserer Liegenschaften aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Privatsphäre unserer Mieter:innen.

Wenn Sie eine Drohne bemerken

Dann sollten Sie als erstes Ausschau halten nach dem Piloten, der die Drohne steuert. Wenn dieser zum ABG oder ABGnova-Drohnenteam gehört, ist der Überflug von Seiten der ABG genehmigt und auch offiziellen Stellen wie dem nächsten Polizeirevier oder auch der Flugsicherung gemeldet. „Unsere Piloten tragen immer eine Warnweste oder Warnjacke, auf der groß der Firmenname und der Name des Piloten steht“, erklärt Herbert Kratzel, einer der Geschäftsführer der ABGnova, der gemeinsamen Tochtergesellschaft des Energieversorgers Mainova und der ABG.

Derzeit haben vier Mitarbeiter die erforderliche Qualifikation, Drohnen im Stadtgebiet zu fliegen, Kratzel selbst bildet sie aus. „Die Aufnahmen, die wir aus der Luft machen, dienen in erster Linie der Dokumentation und der Qualitätssicherung sowie zur Vermessung von Dachflächen und gelegentlich auch zu Werbezwecken – schaut ja auch oft spektakulär aus“, schmunzelt er.

Falls Sie als Mieter:in Fragen zum Einsatz haben, wenden Sie sich gerne an die Kollegen, „aber bitte nicht beim Starten und Landen“, bittet Kratzel, denn da gilt die volle Konzentration der Drohnensteuerung.

Bei unautorisierten Drohnenflügen in Ihrem Wohngebiet wenden Sie sich bitte an Ihr ServiceCenter oder die nächste Polizeidienststelle.