Aus der
Schelleklobbe
Ausgabe 01.2026

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Vorsicht an der Wohnungstür

Ein technischer Mitarbeiter zeigt vor der Wohnungstür einem Mieter seinen Dienstausweis.

So schützen Sie sich einfach und sicher vor Betrügern und Dieben

Es klingelt an der Tür. Sie öffnen, vor Ihnen steht eine Person in Arbeitskleidung, sagt freundlich, bestimmt: „Guten Tag. Ich komme von Ihrem Vermieter. Ich muss nur kurz etwas prüfen, dauert wirklich nicht lange.“ Vielleicht zeigt er noch einen Ausweis, vielleicht wirkt alles ganz selbstverständlich. Doch genau in solchen Momenten ist Vorsicht geboten. Denn nicht jeder, der so auftritt, ist auch wirklich dazu berechtigt, in Ihre Wohnung zu kommen. Deshalb lohnt es sich, kurz innezuhalten.

Niemand kommt unangekündigt in Ihre Wohnung

Alle Maßnahmen rund um Ihre Wohnung – ob Wartung, Ablesung oder Reparatur – werden immer vorab angekündigt. Das gibt Ihnen Sicherheit und die Möglichkeit, sich darauf einzustellen. Typische Beispiele sind die Wartung oder der Austausch von Rauchwarnmeldern, das Ablesen von Warm- und Kaltwasser, Gasgeräte bzw. Glasleitungsprüfungen oder Arbeiten an der Heizung.
Auch wenn externe Firmen durch Ihr ServiceCenter beauftragt sind, zum Beispiel durch eine Reparaturmeldung oder Geräteaustausch, erfolgt immer vorher eine Terminabsprache mit Ihnen. Gleiches gilt für die Installation der Glasfaserdose in der Wohnung. Hier arbeiten wir mit der Telekom zusammen, und auch dafür erhalten Sie rechtzeitig eine Terminankündigung im Briefkasten sowie Aushänge im Haus.

Damit Sie sich im Alltag schnell orientieren können, helfen diese einfachen Regeln:

  • Ankündigung per Aushang im Treppenhaus oder
  • schriftliche Information im Briefkasten
  • Konkreter Termin wird immer genannt
  • Bei Firmeneinsätzen: Termin wird rechtzeitig angekündigt

So reagieren Sie bei Unsicherheit, wenn jemand unangekündigt vor Ihrer Tür steht:

  • Tür geschlossen lassen, nach Name, Firma und Anlass fragen
  • Bei Mitarbeiter:innen der Telekom Rückrufnummer 0800 3309765 anrufen
  • Service-Hotline der ABG anrufen und Angaben prüfen lassen
  • Im Zweifel: keinen Zutritt gewähren

Ihre Duldungspflicht als Mieter:in

So wichtig Ihre Sicherheit ist: es gibt auch Situationen, in denen Sie Termine ermöglichen müssen. Bestimmte Maßnahmen des Vermieters sind gesetzlich vorgesehen und von Mietparteien zu dulden, zum Beispiel:

  • notwendige Wartungen und Prüfungen
  • Ablesetermine
  • Wohnungsbesichtigung bei Mieterwechsel
  • Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen