Seit dem 1. Juli 2024 müssen Sie entscheiden, wie Sie in Zukunft fernsehen wollen.

In fast allen Mietverträgen des ABG-Konzerns ist der Kabelanschluss für den Fernsehempfang ein fester Bestandteil des Mietvertrags. Hintergrund dafür ist das sogenannte Nebenkostenprivileg, geregelt durch das Telekommunikationsgesetz (TKG):

Der Vermieter schloss bislang für alle Mietparteien in einem Gebäude einen Vertrag mit einem Anbieter, die Kosten für den Kabelanschluss wurden auf alle Mietparteien umgelegt und mit den Nebenkosten abgerechnet. Mieter:innen mussten sich so nicht um einen separaten Abschluss von Fernsehverträgen kümmern und konnten vergleichsweise günstig fernsehen.

Die in 2021 erfolgte Novellierung des TKG brachte nun Änderungen: Das Nebenkostenprivileg für Kabelgebühren ist entfallen, die Übergangsfrist endete am 30. Juni 2024. Seit diesem Zeitpunkt werden die Kosten für das Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet

Damit ist es Ihre Entscheidung, wie Sie fernsehen wollen und über welchen Anbieter Sie Ihre Fernsehprogramme empfangen möchten. Ohne gültigen Kabel-TV-Vertrag kann Ihr Kabel-TV-Signal deaktiviert werden.

TV-Empfang wie gewohnt über Kabel?
Streaming über DSL oder Glasfaser? Antenne?

Diese Möglichkeiten haben Sie:

Gut zu wissen: Fragen und Antworten

Sie müssen für sich seit dem 1. Juli 2024 entscheiden, wie Sie in Zukunft fernsehen wollen und über welchen Anbieter Sie Ihre Fernsehprogramme empfangen möchten. Doch was bedeutet das für Sie konkret? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen: