Anpassung der Heizkostenvorauszahlung

Es ist unsere Verantwortung als Ihr Vermieter, frühzeitig zu handeln, um die Gas-/Wärmeversorgung für Sie zu gewährleisten. Aufgrund der immensen Preissteigerungen auf den Energiemärkten mussten wir eine Anpassung der Heizkostenvorauszahlung für das Jahr 2023 vornehmen, um unsere Mieter/-innen vor hohen Nachzahlungen im Rahmen der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2024 zu schützen.


Wen betrifft die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung?

Die Anpassung der Heizkostenvorauszahlung betrifft alle Mieter/-innen von Wohnungen und Gewerberäumen, die über eine zentrale Beheizung versorgt werden und die monatlich eine Vorauszahlung an die ABG leisten.

Warum erfolgt die Anpassung unabhängig von der Beheizungsart?

Neben Gas kommt es durch die gestiegene Nachfrage nach alternativen Brennstoffen auch bei Öl, bei Pellets (Holz) und Strom (Wärmepumpe) zu erheblichen Preissteigerungen. Wir nehmen daher eine Anpassung der Heizkostenvorauszahlung für alle zentral beheizten Liegenschaften vor.

Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Im Zuge der Heizkostenabrechnung für die Abrechnungsperiode 2023 ist, bei gleichbleibendem Verbrauch, mit mindestens den doppelten Wärmekosten im Vergleich zur Heizkostenabrechnung 2020 und 2021 zu rechnen.

Wie wurde die Höhe der Anpassung ermittelt?

Durch die frühzeitige Verhandlung des Preises mit unseren Energieversorgern konnten wir die Wärmeversorgung der Liegenschaften für das Jahr 2023 sicherstellen. Aufgrund der immensen Preissteigerungen auf den Energiemärkten gehen wir bei der Anpassung der Vorauszahlung um 110 Prozent davon aus, hohe Nachzahlungen für unsere Mieter/-innen weitgehend vermeiden zu können.

Was tut die ABG, um hohe Nachzahlungen für Mieter/-innen zu vermeiden?

Durch Instandsetzungs-, Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen, die die ABG seit über 20 Jahren durchführt, sind die Bestände der ABG bis auf wenige Ausnahmen mindestens einmal gedämmt, mit neuen Fenstern ausgestattet und bei der Haus- und Heiztechnik optimiert worden. Über 4.600 Wohnungen haben wir bereits in der besonders energieeffizienten Passivhausbauweise gebaut.

Was können Mieter/-innen tun, um Heizkosten zu sparen?

Um effizient zu heizen sowie hohe Luftfeuchtigkeit und Schimmelbildung zu vermeiden, ist es wichtig, Heizen und Lüften in der kalten Jahreszeit gut aufeinander abzustimmen. Sparsames heizen hilft: Eine Reduzierung der Raumtemperatur um 1 °C spart rund 6 Prozent Heizenergie. Ihre Heizkörper sollten nicht durch Vorhänge oder Möbel bedeckt werden. Wer Rollläden hat, sollte diese nachts schließen.

Weitere Tipps zum Heizen und Lüften finden Sie hier

Kann die Höhe der Heizkostenanpassung reduziert werden?

Wenn die volle Höhe der Anpassung für Sie eine besondere finanzielle Problemlage darstellt, die Sie nicht bewältigen können, empfehlen wir:
Nehmen Sie frühzeitig mit unserem Mieterservice Kontakt auf. Wir empfehlen Ihnen, einen möglichst hohen Teilbetrag der Heizkostenvorauszahlung mit uns zu vereinbaren, um eine hohe Nachzahlung bei der nächsten Betriebskostenabrechnung zu vermeiden.

Kann ich der Anpassung der Heizkostenvorauszahlung widersprechen?

Der Anpassung kann schriftlich widersprochen werden. In diesem Fall müssen Sie jedoch bei der Heizkostenabrechnung 2023 (Zustellung im Jahr 2024) mit einem hohen Nachzahlungsbetrag zu rechnen.

Wie kann ich hohe Nachzahlungen im Jahr 2024 vermeiden?

Die Heizkostenanpassung ist eine Maßnahme, um Mieter/-innen vor hohen Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung 2023 (Zustellung in 2024) zu bewahren. Durch Einsparen von Heizenergie/Warmwasser können Mieter/-innen ihren individuellen Verbrauch optimieren.

Tipps zum Heizen und Lüften finden Sie hier


 

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